Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Aufgaben des Auftragnehmers: Projektumfang, Entwicklung, Fertigung und Suchmaschinenoptimierung
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, basierend auf den Spezifikationen des Auftraggebers ein Website-Konzept zu entwickeln und die Website entsprechend den vom Auftraggeber definierten Funktionalitäten zu erstellen. Die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt der Auftragnehmer in vier Schritten gemäß den nachfolgenden Absätzen 2 bis 5.
Projektumfang:
Zuerst wird der Umfang des Projekts definiert. Dieser basiert auf den Vorgaben des Auftraggebers bezüglich des Ausmaßes, der Funktionen und der Gliederung der Website, entsprechend dem gewählten Homepagemodell und etwaigen vertraglich fixierten Zusatzleistungen. Bei der Ausarbeitung und Präzisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber angemessen unterstützen. Die Definition des Projektumfangs soll sowohl die Anforderungen an den Umfang der Website als auch die relevanten Erfordernisse für die Softwareentwicklung in passendem Maße festhalten und erste Vereinbarungen zur Suchmaschinenoptimierung (speziell für Google) sowie zur Nutzung eines Content Management Systems (CMS) treffen.Konzeptphase:
a.) Ausgehend vom definierten Projektumfang erstellt der Auftragnehmer ein Strukturkonzept für die Website. Diese Struktur beinhaltet ein Verzeichnis, das die hierarchische Anordnung der Einzelseiten darstellt (Strukturbaum), die Definition eines möglichen Framekonzepts und die Positionierung von Hyperlinks. Die Integration eines Content Management Systems (CMS) ist Teil des Konzepts.
b.) Bei der Konzepterstellung muss der Auftragnehmer die Einbindung nachstehender Elemente berücksichtigen: Einzelseiten, Bildmaterial (wie Fotos, Grafiken, Logos), Audiodateien, Videodateien, interaktive Komponenten (z.B. Shopfunktionen, Spiele), Animationen und sonstige Designelemente (wie Buttons, E-Mail-Links).Entwurfsphase:
a.) Nach der Erstellung und Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber fertigt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website an, die auf dem freigegebenen Konzept basiert. Diese Basisversion muss die Webseitenstruktur erkennen lassen, die zentralen gestalterischen Elemente aufweisen und die grundlegenden Funktionalitäten bieten. Zu diesen Grundfunktionalitäten zählt insbesondere die Funktion der Verlinkungen zwischen den einzelnen Seiten, die Umsetzung eines Framekonzepts, die mögliche Einbindung eines CMS und die Integration von Grafiken, Werbebannern, Animationen, Audio- und Videodateien. Inhalte können zunächst durch Platzhaltertexte und -bilder dargestellt werden. Die Basisversion muss zudem soweit funktionsfähig sein, dass der Auftraggeber die Website überprüfen und insbesondere Testläufe durchführen kann.
b.) Der Auftragnehmer ist angehalten, die erstellten Webseiten für alle zur Zeit des Vertragsschlusses gängigen Browsertypen sowie für mobile Endgeräte (Smartphones) zu optimieren. Die Seiten müssen bei Nutzung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne visuelle Beeinträchtigungen darstellbar sein. Interne Hyperlinks, die auf Unterseiten der Website verweisen, müssen korrekt funktionieren. Externe Hyperlinks sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung auf Funktion zu prüfen. Eventuell benötigte Browser-Plugins müssen entweder standardmäßig in der optimierten Browserversion enthalten sein oder durch maximal zwei weitere Klicks zum Download bereitstehen.Fertigstellungsphase:
a.) Nach Anfertigung und Freigabe der Basisversion durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer die finale Version der Website. Diese muss vollumfänglich funktionsfähig sein.
b.) Nach erfolgter Abnahme der finalen Website-Version durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem Auftraggeber die Website zur Nutzung bereitzustellen.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers: Mitwirkung, Bereitstellung von Inhalten, Abnahme
Der Auftraggeber ist während des gesamten Prozesses der Konzeptentwicklung und Website-Herstellung durch den Auftragnehmer zu einer angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller Daten und Informationen, die für die Konzeptentwicklung und die Erstellung der Website notwendig sind.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Festlegung des Projektumfangs (§ 1 Abs. 2 dieser AGB) und der Ausarbeitung des Konzepts (§ 1 Abs. 3 dieser AGB) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Planung zu ermöglichen.
Nachdem der Auftragnehmer das Website-Konzept (§ 1 Abs. 3 dieser AGB) erstellt hat, ist der Auftraggeber angehalten, dieses sorgfältig zu prüfen. Entspricht das Konzept im Wesentlichen den Anforderungen aus § 1 Abs. 2 dieser AGB, ist der Auftraggeber zur Freigabe des Konzepts mittels Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) verpflichtet.
Nachdem der Auftragnehmer die Basisversion (§ 1 Abs. 4 dieser AGB) erstellt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gewissenhaft zu prüfen. Erkennbare Fehler sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Erfüllt die Basisversion im Wesentlichen die Anforderungen gemäß § 1 Abs. 4 dieser AGB, hat der Auftraggeber die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
Nach Fertigstellung der Endversion (§ 1 Abs. 5 dieser AGB) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, vorausgesetzt, die Website ist im Wesentlichen funktionsfähig und frei von Mängeln. Die Abnahme muss in Textform (§ 126 b BGB) erklärt werden.
Alle für die Entwicklung und Erstellung der Website benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken inkl. Logos/Buttons, Videos, Informationen für interaktive Elemente etc.) sind vom Auftraggeber spätestens nach Freigabe der Basisversion dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung für die Beschaffung dieser Inhalte und den Erwerb der notwendigen Rechte liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Eine Ausnahme bildet Material (Bilder, Filme, Töne), zu dessen Beschaffung sich der Auftragnehmer laut Webdesignvertrag verpflichtet hat.
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer zudem folgende Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach Freigabe der Basisversion, schriftlich oder per E-Mail zukommen lassen: Metatext-Angaben, Vorgaben für die Website-Gestaltung, technische Spezifikationen (URL, Host, E-Mail-Weiterleitung etc.).
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Nachdem die Website fertiggestellt ist, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung (Schlussrechnung). Diese Schlussrechnung ist binnen zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Pauschalvergütung als Endpreis an den Auftragnehmer. Alle einmaligen Leistungen des Auftragnehmers gemäß § 1 dieser AGB sind damit abgegolten.
Für zusätzliche Aufwendungen, die über die gemäß § 1 dieser AGB geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine separat festzusetzende Stundenvergütung als Endpreis.
Ungeachtet der Pauschalvergütung nach Abs. 2 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeden Mehraufwand des Auftragnehmers, der durch die Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß § 2 dieser AGB entsteht, mit einem gesondert zu bestimmenden Stundensatz als Endpreis zu vergüten.
Zusätzlich wird vereinbart: Als vergütungspflichtiger Mehraufwand gelten stets Aufwendungen, die der Auftragnehmer durchführt, weil der Auftraggeber nach bereits erfolgter Freigabe des Konzepts, der Basisversion oder nach Teilabnahmen Änderungen an Leistungen wünscht, die schon freigegeben bzw. abgenommen wurden. Solcher Mehraufwand wird mit einem gesondert festzulegenden Stundensatz als Endpreis vergütet.
Der Auftragnehmer hat das Recht, dem Auftraggeber in angemessenen Intervallen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieser Abschlagszahlungen orientiert sich am Fortschritt der bereits erbrachten Leistungen. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Auch für Abschlagsrechnungen gilt: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 4 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namens- und Kennzeichenrechte
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber den vollständigen Quellcode und räumt ihm an der vertragsgegenständlichen Website umfassend sämtliche Nutzungsrechte für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten ein. Diese Rechteeinräumung erfolgt ausschließlich, unwiderruflich sowie ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Begrenzung. Sie ist insbesondere nicht auf Internetnutzungen beschränkt, sondern schließt auch andere Verwertungsformen ein, wie z. B. Rundfunk, Fernsehen, CD-ROM, Printversionen und alle sonstigen denkbaren Arten.
Die Übergabe des Quellcodes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB), dass der Auftraggeber die gemäß § 3 dieser AGB geschuldete Vergütung inklusive aller bis dahin angefallenen Auslagen vollständig entrichtet hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website zu bearbeiten, nachträglich zu modifizieren, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu löschen. Er darf sie selbst oder durch Dritte umgestalten, zerlegen, neu zusammensetzen oder in andere Sprachen übersetzen. Der Auftragnehmer wird bezüglich der Website oder einzelner Seiten keinen Entstellungsschutz geltend machen, es sei denn, es liegt ein grober Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsrechte vor. Im Zweifelsfall kann der Auftragnehmer verlangen, im Zusammenhang mit der modifizierten Website nicht (mehr) genannt zu werden.
Alle Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte, die an der Website, an ihren Teilen oder durch ihre Nutzung entstehen, stehen dem Auftraggeber zu.
§ 5 Mängelhaftung
Für Mängel bezüglich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Fassung entspricht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website nach Ablieferung oder Bereitstellung im Internet durch den Auftragnehmer unverzüglich, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist, zu untersuchen. Zeigt sich dabei ein Mangel, ist dem Auftragnehmer umgehend Anzeige zu erstatten.
Unterbleibt die Anzeige durch den Auftraggeber, gilt die Website als genehmigt, außer es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachmännische Ausführung seiner vertraglichen Pflichten sowie für die Mangelfreiheit seiner Leistungen.
Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
Die genannten Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm erstellten oder beschafften Inhalte, die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Konzeptideen für die Website nicht rechtswidrig in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen nicht rechtswidrig in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers und dessen Kunden, die ihm während seiner Tätigkeit bekannt werden, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers weder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für überlassene Unterlagen und mitgeteilte Kenntnisse.
Die Vertragsparteien vereinbaren zudem, über den Inhalt dieses Vertrages und die im Zuge seiner Abwicklung erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Referenzen und Urhebervermerk
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seiner eigenen Website oder in anderen Medien als Referenz zu nennen. Er darf zudem die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich zeigen oder darauf verweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein überwiegendes berechtigtes Interesse dagegen anführen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf jeder von ihm erstellten Webseite als Urheber genannt zu werden (Urhebervermerk). Er darf diesen Vermerk selbst anbringen; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie weiterer vertraglicher Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte der Vertrag unwirksame Klauseln enthalten, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragszweck unter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls sich bei der Vertragsdurchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke zeigt. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Goslar.